ÖH-UWK Exkursions- und Bildungsförderung

Unterstützung bei studien- und berufsrelevanten Bildungsformaten & Exkursionen

Für Studierende der Universität für Weiterbildung Krems, die aufgrund ihrer sozialen Situation dringende Unterstützung bei studien- und berufsrelevanten Vorhaben benötigen, bietet die ÖH-UWK eine soziale Bildungsförderung an. Ein Teilbereich davon ist die ÖH-UWK Exkursions- und Bildungsförderung. 

Die ÖH-UWK Exkursions- und Bildungsförderung unterstützt sozial benachteiligte Studierende bei der Teilnahme an Bildungsformaten und Exkursionen, die einen erkennbaren Bezug zum Studium an der UWK aufweisen.

Förderhöhe:

bis zu 750 € pro Studienjahr (siehe Richtlinie)

  • In der Regel werden die nachgewiesenen förderfähigen Kosten anteilig übernommen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Entscheidungsgremium eine abweichende Förderquote festlegen (je nach Budgetlage).
  • Pro Studienjahr kann grundsätzlich nur eine Förderung aus diesem Teilbereich gewährt werden.

Wofür kann ich Unterstützung bekommen?

Förderfähig sind insbesondere:

  • Teilnahmegebühren für Seminare, Kurse, Workshops oder Tagungen
  • Konferenzgebühren
  • Kursgebühren für fachlich einschlägige, studienrelevante Zertifikatsprogramme (z. B. ÖSD Deutschkurs-Zertifikat) 

Nicht förderfähig sind:

  • Studiengebühren für ein Studium an der UWK
  • rein freizeitbezogene Angebote ohne erkennbaren Studien- oder Berufsbezug
  • Maßnahmen, die bereits vollständig aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden

Voraussetzungen:

  • Du bist ordentliches Mitglied der ÖH-UWK mit aufrechter Zulassung/Immatrikulation an der UWK zum Zeitpunkt der zu fördernden Maßnahme.
  • Du weist soziale Bedürftigkeit nach.
  • Es besteht ein inhaltlicher Zusammenhang mit deinem Studium an der UWK.
  • Die Teilnahme an der Maßnahme kann nachgewiesen werden.
  • Keine Doppelförderung derselben Aufwendungen aus Mitteln der ÖH-UWK.

Antragstellung:

1. Der Antrag ist schriftlich vor Beginn des Vorhabens per E-Mail an buero [at] oeh-uwk.at (buero[at]oeh-uwk[dot]at) zu stellen.

Im Betreff: Name + „Exkursions- und Bildungsförderung“

2. Unterlagen beilegen (gut lesbar als Scan/Foto):

  • Gültiger Immatrikulationsnachweis
  • Nachweis des Vorhabens inkl. Kostenplan (z. B. Anmeldung/Programm/Bestätigung, Gebührenübersicht)
  • Kurze schriftliche Begründung: fachlicher Studienbezug, persönliche Motivation, warum eine soziale Bildungsförderung benötigt wird

3. Für die Bearbeitung ist die unterfertigte Datenschutzerklärung erforderlich. Diese bekommst Du hier

Hinweis! Die ÖH-UWK kann bei Bedarf weitere Nachweise/Beilagen anfordern oder ein einheitliches Formular vorgeben.

Ablauf & Entscheidung:

  • Formale Prüfung durch das ÖH-UWK Büro in Zusammenarbeit mit dem Referat für Sozialpolitik.
  • Entscheidung durch ein Gremium: je eine Person aus Vorsitz, Wirtschaftsreferat und Sozialreferat.
  • Bearbeitung grundsätzlich in der Reihenfolge des Einlangens; nach vollständiger Übermittlung aller Unterlagen in der Regel ca. 2–3 Wochen.
  • Bei begrenzten Mitteln kann nach Dringlichkeit priorisiert werden.
  • Auszahlung ausschließlich per Überweisung nach positiver Entscheidung; Information über Genehmigung/Ablehnung zeitnah.

Auswahlkriterien:

Die Auswahl erfolgt nach:

  • sozialer Bedürftigkeit
  • fachlicher Zweckmäßigkeit
  • Dringlichkeit
  • Plausibilität der Kosten
  • Budgetverfügbarkeit

Besonders berücksichtigt werden Maßnahmen mit klarem Mehrwert für Studium oder berufliche Perspektive, die ohne Förderung voraussichtlich nicht oder nur schwer wahrgenommen werden könnten. 

Wichtig!

  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Falschangaben führen zur Rückforderung und zum Verlust der Förderwürdigkeit.
  • Förderungen nur nach Maßgabe verfügbarer Budgetmittel.
  • Für die Bearbeitung ist die unterfertigte Datenschutzerklärung erforderlich; ohne Datenschutzerklärung darf der Antrag nicht bearbeitet werden. Diese bekommst Du hier

Die Richtlinie in Ihrer gültigen Fassung ist hier abrufbar.