ÖH-UWK Exkursions- und Bildungsförderung
Unterstützung bei studien- und berufsrelevanten Bildungsformaten & Exkursionen
Für Studierende der Universität für Weiterbildung Krems, die aufgrund ihrer sozialen Situation dringende Unterstützung bei studien- und berufsrelevanten Vorhaben benötigen, bietet die ÖH-UWK eine soziale Bildungsförderung an. Ein Teilbereich davon ist die ÖH-UWK Exkursions- und Bildungsförderung.
Die ÖH-UWK Exkursions- und Bildungsförderung unterstützt sozial benachteiligte Studierende bei der Teilnahme an Bildungsformaten und Exkursionen, die einen erkennbaren Bezug zum Studium an der UWK aufweisen.
Förderhöhe:
bis zu 750 € pro Studienjahr (siehe Richtlinie)
- In der Regel werden die nachgewiesenen förderfähigen Kosten anteilig übernommen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Entscheidungsgremium eine abweichende Förderquote festlegen (je nach Budgetlage).
- Pro Studienjahr kann grundsätzlich nur eine Förderung aus diesem Teilbereich gewährt werden.
Wofür kann ich Unterstützung bekommen?
Förderfähig sind insbesondere:
- Teilnahmegebühren für Seminare, Kurse, Workshops oder Tagungen
- Konferenzgebühren
- Kursgebühren für fachlich einschlägige, studienrelevante Zertifikatsprogramme (z. B. ÖSD Deutschkurs-Zertifikat)
Nicht förderfähig sind:
- Studiengebühren für ein Studium an der UWK
- rein freizeitbezogene Angebote ohne erkennbaren Studien- oder Berufsbezug
- Maßnahmen, die bereits vollständig aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden
Voraussetzungen:
- Du bist ordentliches Mitglied der ÖH-UWK mit aufrechter Zulassung/Immatrikulation an der UWK zum Zeitpunkt der zu fördernden Maßnahme.
- Du weist soziale Bedürftigkeit nach.
- Es besteht ein inhaltlicher Zusammenhang mit deinem Studium an der UWK.
- Die Teilnahme an der Maßnahme kann nachgewiesen werden.
- Keine Doppelförderung derselben Aufwendungen aus Mitteln der ÖH-UWK.
Antragstellung:
1. Der Antrag ist schriftlich vor Beginn des Vorhabens per E-Mail an buero [at] oeh-uwk.at (buero[at]oeh-uwk[dot]at) zu stellen.
Im Betreff: Name + „Exkursions- und Bildungsförderung“
2. Unterlagen beilegen (gut lesbar als Scan/Foto):
- Gültiger Immatrikulationsnachweis
- Nachweis des Vorhabens inkl. Kostenplan (z. B. Anmeldung/Programm/Bestätigung, Gebührenübersicht)
- Kurze schriftliche Begründung: fachlicher Studienbezug, persönliche Motivation, warum eine soziale Bildungsförderung benötigt wird
3. Für die Bearbeitung ist die unterfertigte Datenschutzerklärung erforderlich. Diese bekommst Du hier
Hinweis! Die ÖH-UWK kann bei Bedarf weitere Nachweise/Beilagen anfordern oder ein einheitliches Formular vorgeben.
Ablauf & Entscheidung:
- Formale Prüfung durch das ÖH-UWK Büro in Zusammenarbeit mit dem Referat für Sozialpolitik.
- Entscheidung durch ein Gremium: je eine Person aus Vorsitz, Wirtschaftsreferat und Sozialreferat.
- Bearbeitung grundsätzlich in der Reihenfolge des Einlangens; nach vollständiger Übermittlung aller Unterlagen in der Regel ca. 2–3 Wochen.
- Bei begrenzten Mitteln kann nach Dringlichkeit priorisiert werden.
- Auszahlung ausschließlich per Überweisung nach positiver Entscheidung; Information über Genehmigung/Ablehnung zeitnah.
Auswahlkriterien:
Die Auswahl erfolgt nach:
- sozialer Bedürftigkeit
- fachlicher Zweckmäßigkeit
- Dringlichkeit
- Plausibilität der Kosten
- Budgetverfügbarkeit
Besonders berücksichtigt werden Maßnahmen mit klarem Mehrwert für Studium oder berufliche Perspektive, die ohne Förderung voraussichtlich nicht oder nur schwer wahrgenommen werden könnten.
Wichtig!
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung.
- Falschangaben führen zur Rückforderung und zum Verlust der Förderwürdigkeit.
- Förderungen nur nach Maßgabe verfügbarer Budgetmittel.
- Für die Bearbeitung ist die unterfertigte Datenschutzerklärung erforderlich; ohne Datenschutzerklärung darf der Antrag nicht bearbeitet werden. Diese bekommst Du hier
Die Richtlinie in Ihrer gültigen Fassung ist hier abrufbar.