Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Familienzimmer

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Familienzimmer der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität für Weiterbildung Krems ("ÖH-UWK")

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Nutzung des Familienzimmers, das sich im Raum W.E0.01, Trakt W, Erdgeschoss an der Universität für Weiterbildung Krems ("UWK") befindet.

2. Nutzungskreis und Zweck

2.1. Das Familienzimmer wird Studierenden, Mitarbeiter:innen sowie externen Vortragenden der UWK unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Studierende haben bei der Buchung stets Vorrang, weil die Bereitstellung des Familienzimmers insbesondere dazu dient, Studierenden die Vereinbarkeit von Studium und Familie so weit wie möglich zu erleichtern.

2.2. Das Familienzimmer dient ausschließlich der Betreuung und Versorgung von Kindern bis zu 18 Monaten in Begleitung einer Betreuungsperson (d.h. Mutter, Vater oder sonstige Aufsichtsperson, Schwangere). Angeboten werden u.a. Möglichkeiten zum Wickeln, Stillen, Ruhen und zum Aufenthalt für den jeweils gebuchten Zeitraum.

2.3. Kinder über 18 Monate können von der Nutzung des Familienzimmers ausgeschlossen werden; für diese bietet die ÖH-UWK die Kooperation mit der gesonderten Einrichtung „DAS Kinderzimmer-Krems“ (Spänglergasse 2A, 3500 Krems an der Donau) an (gilt nur für Studierende).

3. Buchung und Zimmerbelegung

3.1. Die Buchung erfolgt ausschließlich über die ÖH-UWK Buchungsplattform, abrufbar unter: https://oeh-uwk.at/familienzimmer. Mit der Buchung erklärt sich der/die Nutzer:in mit den AGB einverstanden.

3.2. Buchungen haben während der Lehrveranstaltungszeit bis um 12 Uhr des Werktages davor zu erfolgen. In der lehrveranstaltungsfreien Zeit kann die Buchung abgelehnt werden. Buchungen sind halbtägig (Vormittag von 09:00 bis 14:00 Uhr, Nachmittag von 14:00 bis 19:00 Uhr) oder ganztägig (von 09:00 bis 19:00 Uhr) möglich. Nach erfolgter Buchung erhält der/die Nutzer:in eine Bestätigungsmail.

3.3. Pro Nutzer:in gibt es keine zahlenmäßige Höchstgrenze an Buchungen.

3.4. Bei der Buchung ist im Feld „Personenzahl“ die Anzahl der Personen, die inklusiven des buchenden Nutzers/der buchenden Nutzerin selbst den Raum nutzen werden. Mehrfachbelegungen sind möglich, jedoch dürfen nicht mehr als 4 Personen gleichzeitig das Familienzimmer nutzen. In Konfliktfällen hat jener Nutzer/jene Nutzerin Vorrang, der/die sich zuerst über die ÖH-Buchungsplattform eingetragen hat, wobei auch hier gilt: Studierende haben bei der Buchung stets Vorrang gegenüber Mitarbeiter:innen und externen Vortragenden.

3.5. Externe Vortragende können den Raum nur durch die Organisationsassistent:innen über die ÖH-UWK Plattform buchen lassen.

4. Stornierung

4.1. Stornierungen können vor Beginn des gebuchten Zeitraums über die Buchungsplattform vorgenommen werden. Der Link zur Stornierung befindet sich in der Bestätigungsemail.

4.2. Erfolgt keine rechtzeitige Stornierung und wird der Raum nicht genutzt, kann die ÖH-UWK die Nutzer:innen für eine weitere Buchung für den Zeitraum von 7 Tagen sperren. Im Wiederholungsfall kann die Sperre dauerhaft erfolgen.

5. Schlüsselverwaltung

5.1. Die Schlüssel-Ausgabe erfolgt über die Schlüsselbox (KeyGarage) der ÖH-UWK im Bibliotheksfoyer Trakt C, EG. Öffnungszeiten des Bibliotheksfoyers: Mo-So: 07:00- 22:00 Uhr. Die Schlüsselbox ist an der Außenseite der abschließbaren Spinde angebracht, welcher sich rechts neben der Treppe befindet. Den Code für die Schlüsselbox und und ein Ausgabestätigungsformular zur Unterschrift erhält der:die Studierende vorab per Mail vom ÖH-UWK Büro.

5.2. Die Schlüssel-Rückgabe erfolgt nach Beendigung der Nutzung durch Versperren des Schlüssels in der Schlüsselbox (KeyGarage) der ÖH-UWK im Bibliotheksfoyer Trakt C, EG. Öffnungszeiten des Bibliotheksfoyers: Mo-So: 07:00- 22:00 Uhr. Die Schlüsselbox ist an der Außenseite der abschließbaren Spinde angebracht, welcher sich rechts neben der Treppe befindet. Den Code für die Schlüsselbox erhält der:die Studierende vorab per Mail vom ÖH-UWK Büro.

6. Entgelt

Die Nutzung des Familienzimmers ist unentgeltlich.

7. Nutzungsregeln

7.1. Der Raum darf ausschließlich zu den in Punkt 2.1. genannten Zwecken und in dem gebuchten Zeitraum genutzt werden.

7.2. Es ist stets auf Sauberkeit, Ordnung und auf die sorgfältige Behandlung der Einrichtung und Ausstattung zu achten. Es dürfen keine Gegenstände aus dem Familienzimmer entfernt werden. Das Familienzimmer ist in einem ordentlichen, sauberen und aufgeräumten Zustand zu hinterlassen.

7.3. Auffälligkeiten, Sachschäden und Verunreinigungen sind unverzüglich der ÖH-UWK zu melden: Hochschüler:innenschaft an der Universität für Weiterbildung Krems, Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30, 3500 Krems a. d. Donau, Austria, +43 (0) 2732 / 893-2045, buero [at] oeh-uwk.at

7.4. Gegenstände, die besonderen hygienischen Anforderungen unterliegen (etwa Stofftiere) sind von den Nutzer:innen jeweils selbst mitzubringen und nach der Nutzung des Familienzimmers wieder mit nach Hause zu nehmen. Selbst mitgebrachte Gegenstände, etwa Spielzeug, Bücher udgl., sind nach der Nutzung des Familienzimmer wieder mit nach Hause zu nehmen.

7.5. Die Nutzung des Familienzimmers hat stets unter Rücksichtnahme auf andere Nutzer:innen sowie des Reinigungspersonals zu erfolgen.

7.6. Bei Verlassen des Familienzimmers ist das Licht auszuschalten und sicherzustellen, dass alle elektrischen Geräte abgeschaltet bzw. ausgesteckt sind, die Fenster geschlossen sind und die Tür beim Verlassen schließt, sodass das Familienzimmer von außen für Unbefugte nicht zugänglich ist.

7.7. Eine Nutzung des „Campus Kids Spielplatzes“ oder anderer Einrichtungen außerhalb des Familienzimmers ist untersagt.

7.8. Haustiere, Rauchen, Alkoholkonsum sowie Hantieren mit offenem Feuer sind im Familienzimmer nicht gestattet.

7.9. Die Betreuung von Kindern mit meldepflichtigen Krankheiten (etwa Masern, Röteln oder Scharlach) im Familienzimmer oder die Nutzung des Familienzimmers durch Nutzer:innen mit meldepflichtigen Krankheiten ist nicht gestattet. Dies gilt ebenso bei starken Fiebererkrankungen, Covid, RSV und ansteckenden Magen-Darm-Erkrankungen.

8. Ausschluss von der Nutzung

Verstoßen Nutzer:innen mehrfach (d.h. zumindest zweimal) gegen diese AGB, können sie von der Nutzung des Familienzimmers ausgeschlossen werden.

9. Verantwortlichkeit und Haftung

9.1. Für die Aufsicht und Sicherheit der Kinder ist ausschließlich die jeweilige Betreuungsperson verantwortlich.

9.2. Die ÖH-UWK übernimmt keinerlei Beaufsichtigung, Betreuung oder Haftung für Kinder, Betreuungspersonen oder das Eigentum der Nutzer:innen. Die Nutzung des Familienzimmers erfolgt auf eigenes Risiko.

9.3. Für Beschädigungen am Raum, an der Einrichtung oder an zur Verfügung gestellten Gegenständen haften die verantwortlichen Nutzer:innen persönlich.

9.4. Für zur Verfügung gestellte Gegenstände (etwa Spielzeug) im Familienzimmer übernimmt die ÖH-UWK keine Haftung. Ebenso haftet sie nicht für das Abhandenkommen mitgebrachter Gegenstände.

9.5. Das Familienzimmer ist kein Kindergarten. Weder das Familienzimmer noch die übrigen Gebäude erfüllen die an Kindergärten gestellten erhöhten Bauvorschriften und Sicherheitsanforderungen. Die dort geltenden besonderen Vorschriften und Maßstäbe können hinsichtlich des Familienzimmers nicht eingehalten werden. Durch die Buchung und Nutzung des Familienzimmers erkennen die Nutzer:innen dies an.

9.6. Die Aufsichtspflicht über die jeweils betreuten Kinder obliegt den jeweiligen Nutzer:innen des Familienzimmers.

9.7. Die ÖH-UWK ist von jeglicher Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10. Versicherung

Eine gesonderte Versicherung durch die ÖH-UWK für Schäden, Unfälle (insbesondere in Bezug auf die beaufsichtigten Kinder) oder Verlust von Gegenständen besteht nicht. Nutzer:innen haften selbst für allfällige Schäden.

11. Ausschluss des Rechtsanspruchs

Die Nutzer:innen haben weder einen Rechtsanspruch auf Benutzung des Familienzimmers noch auf eine bestimmte Ausstattung des Zimmers. Bei Mitarbeiter:innen ist die Nutzung nur zulässig, wenn dienstliche Angelegenheiten nicht entgegenstehen.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.3. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der ÖH-UWK, soweit zwingende Rechtsvorschriften nichts anderes vorsehen.3