ÖH-UWK Härtefallfonds

Unbürokratische Überbrückungshilfe bei akuten finanziellen Notlagen

Wir haben für Studierende der Universität für Weiterbildung Krems in besonderen Lebenslagen neue Förderfonds eingerichtet, um ihren Studienfortgang bestmöglich zu fördern. 

Der ÖH-UWK Härtefallfonds ist eine unbürokratische Überbrückungshilfe bei akuten, nachweisbaren finanziellen Notlagen für Studierende der UWK.

Förderhöhe:

bis zu 750 € pro Studienjahr 

Wofür kann ich Unterstützung bekommen?

Gefördert werden akute, nachweisbare Notlagen, z. B.:

  • Mietrückstände
  • Strom-/Heizkostennachzahlungen
  • medizinische Eigenbeteiligungen
  • ect.

Voraussetzungen:

  • Du bist ordentliches Mitglied der ÖH-UWK (aufrechte Zulassung/Immatrikulation).
  • Du kannst soziale Bedürftigkeit bzw. die Notlage nachvollziehbar darlegen.
  • Es liegt eine akute, nachweisbare Notlage vor (Belege erforderlich).
  • Wichtig: Sofern zumutbar, soll vorab eine Sozialförderung bei der ÖH-Bundesvertretung beantragt werden.

Hinweis! Eine gleichzeitige Antragstellung im Kinderunterstützungsfonds und im Härtefallfonds ist möglich (jedoch keine Doppelförderung derselben Kosten). 

Antragstellung:

1. Antrag per E-Mail an: buero [at] oeh-uwk.at (buero[at]oeh-uwk[dot]at)

  • Im Betreff bitte: Name + “Härtefallfonds”

2. Unterlagen beilegen (gut lesbar als Scan/Foto):

  • Immatrikulationsnachweis
  • Nachweis der Bedürftigkeit/Notlage
  • förderfähige Belege (z. B. Rechnung/Mahnung) inkl. korrespondierender Kontoabbuchung
  • kurze schriftliche Begründung

3. Bei Bedarf können von uns weitere Nachweise angefordert werden.

4. Für die Bearbeitung ist die unterfertigte Datenschutzerklärung erforderlich. Diese bekommt Du hier

Ablauf & Entscheidung:

  • Formale Prüfung durch das ÖH-UWK Büro in Zusammenarbeit mit dem Sozialreferat.
  • Entscheidung durch ein Gremium lt. Richtlinien.
  • Bearbeitung in der Regel 2–3 Wochen, nachdem alle Unterlagen vollständig eingelangt sind.
  • Bei begrenzten Mitteln wird nach sozialer Bedürftigkeit und Dringlichkeit priorisiert.
  • Auszahlung nur per Überweisung; Info über Genehmigung/Ablehnung zeitnah.

Wichtig!

  • Unvollständige Anträge (fehlende Belege/Nachweise) können nicht bearbeitet werden bzw. verzögern die Bearbeitung.
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Falschangaben führen zur Rückforderung und zum Verlust der Förderwürdigkeit.
  • Förderungen nur nach Maßgabe verfügbarer Budgetmittel.
  • Für die Bearbeitung ist die unterfertigte Datenschutzerklärung erforderlich. Diese bekommt Du hier 

Die Antragstellung für den ÖH-UWK Kinderunterstützungsbonus und für den ÖH-UWK Härtefallfonds ist gleichzeitig zulässig.

Die Richtlinie in Ihrer gültigen Fassung ist hier abrufbar.