Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Mehr Transparenz ab 01.09.2025: Deine Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Ab dem 1. September 2025 kannst Du selbst Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellen. Dieses Gesetz gibt Dir das Recht, Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten – etwa zu Dokumenten, Daten oder Entscheidungsprozessen, die nicht automatisch öffentlich zugänglich sind.
Das Ziel: mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Möglichkeit, Dir selbst ein Bild zu machen.

Transparenz ist wichtig, denn sie stärkt das Vertrauen und eröffnet neue Perspektiven. Mit der Möglichkeit, IFG-Anfragen zu stellen, wird Verwaltung offener – und du bekommst direkten Zugang zu Informationen, die für Dich spannend oder relevant sein können.

Anfragen an die Universität für Weiterbildung Krems (UWK)

Ab dem 01.09.2025 kannst du auch bei der Universität für Weiterbildung Krems (UWK) Deine IFG-Anfragen stellen. Wenn du also Informationen zu Prozessen, Entscheidungen oder Strukturen rund um die UWK benötigst, hast Du ab diesem Zeitpunkt das Recht, diese einzusehen.
Bitte achte dabei unbedingt darauf, die offiziell bekanntgegebenen Kanäle zu nutzen, damit Deine Anfrage korrekt und schnell bearbeitet werden kann.

Anfragen bei uns direkt

Darüber hinaus hast Du die Möglichkeit, direkt bei uns Anfragen einzureichen. Auch hier gilt: Nutze bitte die dafür vorgesehenen Kontaktwege, damit wir deine Anfrage zuverlässig entgegennehmen und beantworten können. Nähere Informationen dazu findest Du hier. Bitte beachte, dass wir nur Anfragen beantworten können, die in unserem Aufgabenbereich liegen. 

Wir freuen uns, wenn Du von deinem neuen Recht Gebrauch machst – denn je aktiver Du Informationen einforderst, desto lebendiger wird der Gedanke von Offenheit und Mitgestaltung.