Sozialfonds der ÖH
Unterstützung in finanziellen Notlagen
Für alle Studierenden, die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Unterstützung aus dem Sozialfonds zu beantragen. Die Mittel für diesen Sozialfonds werden zu je einem Drittel von der ÖH-Bundesvertretung, dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (bmwf) und der ÖH-UWK zu Verfügung gestellt.
Voraussetzungen:
- Sie sind ÖH-Mitglied (Sie haben durch die Zahlung des Lehrgangsbeitrages oder Fortsetzungsgebühr den ÖH-Beitrag eingezahlt.)
- Sie sind im Sinne der Sozialfondsrichtlinien sozial bedürftig.
- Ihr Wohnsitz befindet sich nicht bei Ihren Eltern.
- Sie beziehen keine Studienbeihilfe.
- Ihr Studienerfolg ist adäquat und erfüllt die Sozialfondsrichtlinien.
Antragstellung:
- Ausfüllen des Antragsformulars
- Beilage der notwendigen Unterlagen
- Einbringen des Antrages: per E-Mail, Post oder persönlich bei der ÖH-Bundesvertretung oder im ÖH-Büro. Wir leiten Ihren Antrag gerne an die Bundesvertretung weiter!
Wichtig!
- Es müssen alle erforderlichen Unterlagen beigelegt sein, sonst wird der Antrag automatisch abgelehnt!
- Beachten Sie unbedingt die Richtlinien über die Angaben zur Höhe der Ausgaben und Einnahmen!
Antragsformular und Richtlinien:
Alle Informationen, die Richtlinien sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website der ÖH-Bundesvertretung.
Kontakt Sozialfonds:
Sozialreferat der ÖH-Bundesvertretung
Taubstummengasse 7-9/4. Stock
1040 Wien
E-Mail: sozialfonds [at] oeh.ac.at (sozialfonds[at]oeh[dot]ac[dot]at)