ÖH-UWK Kinderunterstützungsbonus
Einmalige Unterstützung bei kindbezogenen Mehrkosten im Studium
Wir haben für Studierende der Universität für Weiterbildung Krems in besonderen Lebenslagen einen ÖH-UWK Sozialfonds eingerichtet.
Der ÖH-UWK Kinderunterstützungsbonus (Kinderunterstützungsfonds) unterstützt Studierende mit Obsorge- oder Erziehungsaufgaben bei studienbedingt erhöhten oder unerwarteten kindbezogenen Aufwendungen.
Förderhöhe:
- bis zu 750 € pro Studienjahr
Wofür kann ich Unterstützung bekommen?
Gefördert werden kindbezogene Aufwendungen, die studienbedingt erhöht oder unerwartet anfallen, z. B.:
- Betreuungskosten (z. B. Kinderbetreuung)
- Pflegekosten
- Sonderausgaben für Kind und Studium
Hinweis! Eine Förderung aus diesem Teilfonds kann nur erfolgen, wenn die Nutzung des bestehenden Unterstützungsangebots der UWK-ÖH nicht tunlich oder nicht zweckmäßig ist.
Voraussetzungen:
- Du bist ordentliches Mitglied der ÖH-UWK (aufrechte Zulassung/Immatrikulation).
- Du kannst soziale Bedürftigkeit nachvollziehbar darlegen.
- Du hast Obsorge- oder Erziehungsaufgaben und kannst das nachweisen.
- Sofern zumutbar und zweckmäßig, soll vorab eine Sozialförderung bei der ÖH-Bundesvertretung beantragt werden.
Wichtig! Keine Doppelförderung derselben Aufwendungen aus Mitteln der ÖH-UWK. Eine gleichzeitige Antragstellung im Kinderunterstützungsfonds und im Härtefallfonds ist jedoch zulässig.
Antragstellung:
1. Antrag per E-Mail an: buero [at] oeh-uwk.at (buero[at]oeh-uwk[dot]at)
Im Betreff bitte: Name + „Kinderunterstützungsbonus“
2. Unterlagen beilegen (gut lesbar als Scan/Foto):
- Immatrikulationsnachweis
- Nachweis der Bedürftigkeit
- Nachweis Obsorge-/Erziehungsaufgabe
- förderfähige Belege (Original oder Scan/Foto) inkl. korrespondierender Kontoabbuchung
- kurze schriftliche Begründung
3. Für die Bearbeitung ist die unterfertigte Datenschutzerklärung erforderlich. Diese bekommt Du hier
4. Bei Bedarf können weitere Nachweise/Beilagen angefordert werden.
Ablauf & Entscheidung:
- Formale Prüfung durch das ÖH-UWK Büro in Zusammenarbeit mit dem Referat für Sozialpolitik.
- Entscheidung durch ein Gremium (Vorsitz, Wirtschaftsreferat, Sozialreferat).
- Bearbeitung in der Regel ca. 2–3 Wochen, sobald alle Unterlagen vollständig eingelangt sind.
- Bei begrenzten Mitteln wird nach sozialer Bedürftigkeit, Dringlichkeit, Zweckmäßigkeit und Plausibilität sowie Budgetverfügbarkeit priorisiert.
- Auszahlung ausschließlich per Überweisung; Info über Genehmigung/Ablehnung zeitnah.
Eine gleichzeitige Antragstellung im Kinderunterstützungsfonds und im Härtefallfonds ist zulässig.
Keine Doppelförderung derselben Aufwendungen aus Mitteln der ÖH-UWK.
Die Richtlinie in Ihrer gültigen Fassung ist hier abrufbar.