ÖH-UWK Kinderunterstützungsbonus

Einmalige Unterstützung bei kindbezogenen Mehrkosten im Studium

Wir haben für Studierende der Universität für Weiterbildung Krems in besonderen Lebenslagen einen ÖH-UWK Sozialfonds eingerichtet. 

Der ÖH-UWK Kinderunterstützungsbonus (Kinderunterstützungsfonds) unterstützt Studierende mit Obsorge- oder Erziehungsaufgaben bei studienbedingt erhöhten oder unerwarteten kindbezogenen Aufwendungen. 

Förderhöhe:

  • bis zu 750 € pro Studienjahr 

Wofür kann ich Unterstützung bekommen?

Gefördert werden kindbezogene Aufwendungen, die studienbedingt erhöht oder unerwartet anfallen, z. B.:

  • Betreuungskosten (z. B. Kinderbetreuung)
  • Pflegekosten
  • Sonderausgaben für Kind und Studium 

Hinweis! Eine Förderung aus diesem Teilfonds kann nur erfolgen, wenn die Nutzung des bestehenden Unterstützungsangebots der UWK-ÖH nicht tunlich oder nicht zweckmäßig ist

Voraussetzungen:

  • Du bist ordentliches Mitglied der ÖH-UWK (aufrechte Zulassung/Immatrikulation).
  • Du kannst soziale Bedürftigkeit nachvollziehbar darlegen.
  • Du hast Obsorge- oder Erziehungsaufgaben und kannst das nachweisen.
  • Sofern zumutbar und zweckmäßig, soll vorab eine Sozialförderung bei der ÖH-Bundesvertretung beantragt werden.

Wichtig! Keine Doppelförderung derselben Aufwendungen aus Mitteln der ÖH-UWK. Eine gleichzeitige Antragstellung im Kinderunterstützungsfonds und im Härtefallfonds ist jedoch zulässig. 

Antragstellung:

1. Antrag per E-Mail an: buero [at] oeh-uwk.at (buero[at]oeh-uwk[dot]at)

Im Betreff bitte: Name + „Kinderunterstützungsbonus“ 

2. Unterlagen beilegen (gut lesbar als Scan/Foto):

  • Immatrikulationsnachweis
  • Nachweis der Bedürftigkeit
  • Nachweis Obsorge-/Erziehungsaufgabe
  • förderfähige Belege (Original oder Scan/Foto) inkl. korrespondierender Kontoabbuchung
  • kurze schriftliche Begründung

3. Für die Bearbeitung ist die unterfertigte Datenschutzerklärung erforderlich. Diese bekommt Du hier

4. Bei Bedarf können weitere Nachweise/Beilagen angefordert werden. 

Ablauf & Entscheidung:

  • Formale Prüfung durch das ÖH-UWK Büro in Zusammenarbeit mit dem Referat für Sozialpolitik.
  • Entscheidung durch ein Gremium (Vorsitz, Wirtschaftsreferat, Sozialreferat).
  • Bearbeitung in der Regel ca. 2–3 Wochen, sobald alle Unterlagen vollständig eingelangt sind.
  • Bei begrenzten Mitteln wird nach sozialer Bedürftigkeit, Dringlichkeit, Zweckmäßigkeit und Plausibilität sowie Budgetverfügbarkeit priorisiert.
  • Auszahlung ausschließlich per Überweisung; Info über Genehmigung/Ablehnung zeitnah.

Eine gleichzeitige Antragstellung im Kinderunterstützungsfonds und im Härtefallfonds ist zulässig. 
Keine Doppelförderung derselben Aufwendungen aus Mitteln der ÖH-UWK. 

 Die Richtlinie in Ihrer gültigen Fassung ist hier abrufbar.