Werden Sie Teil unseres Teams!
Wir suchen Sie!
- Sie möchten sich aktiv für die Anliegen von Studierenden einsetzen und Ihre Stimme erheben?
- Sie möchten zur Verbesserung der Studienbedingungen beitragen und Curricula nachhaltig mitgestalten?
- Ihnen sind Missstände aufgefallen und Sie möchten zu deren Beseitigung beitragen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir laden Sie dazu ein, als Vertreter_in und als Stimme der Studierenden im AKG (Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen) aktiv zu werden!
Was ist der AKG?
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) der Universität für Weiterbildung Krems wurde im Februar 2007 eingerichtet und ist nach seinem gesetzlichen Auftrag damit befasst, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.
In der konkreten Umsetzung seines Auftrages begleitet der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen die Personalaufnahmeverfahren der Universität für Weiterbildung Krems, unterstützt bei Verdacht auf Diskriminierungen, berät in Mobbingfällen und kooperiert u.a. mit der Stabsstelle für Gleichstellung, Gender und Diversität in der Umsetzung des Frauenförderungsplanes und Gleichstellungsplanes der Universität für Weiterbildung Krems.
Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen stehen für Anliegen zur Verfügung. Diese sind in der Ausübung ihrer Aufgaben zu Verschwiegenheit verpflichtet.
Themen und Aufgaben des AKG, weitere Infos HIER.
Ihre Aufgaben im AKG?
- Teilnahme an den regelmäßigen Sitzungen: Diese finden in der aktuellen Funktionsperiode jeden 2. Montag im Monat ab 9:30 Uhr in Präsenz statt. Sollte eine Teilnahme vor Ort nicht möglich sein, kann sie auch online erfolgen. Die Sitzungszeiten der nächsten Funktionsperioden können von den jetzigen Zeiten abweichen. Sie werden erfahrungsgemäß zu Beginn einer Funktionsperiode im Gremium besprochen und festgelegt.
- Vorbereitung für die Sitzungen (Sichtung der Unterlagen)
Voraussetzung?
- Aufrechtes Studium an der Universität für Weiterbildung Krems.
Honorierung?
- Als Studierendenverter_in erhalten Sie nach Antragstellung pro Monat eine Funktionsgebühr in Höhe von EUR 75,- (§ 31 HSG 2014).
- Wenn Sie die im Curriculum festgelegte Studiendauer bereits überschritten haben sollten, haben Sie zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Gebühren zu stellen (281. Richtline des Rektorats).
Wenn Sie interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte rasch unter buero [at] oeh-uwk.at (buero[at]oeh-uwk[dot]at) oder besuchen Sie uns im ÖH-Büro.
Wir freuen uns über Ihr Engagement – denn wir suchen genau Sie!