We want you!
Du hast Ideen dafür wie das Studium an der UWK besser werden kann?
Du willst mehr Campusleben und mehr Veranstaltungen?
Du setzt Dich gerne für deine Mitstudierenden ein?
Du willst eine noch bessere und qualitativere Lehre an der Uni?
Dann bist Du bei uns richtig!
Wir suchen engagierte Studierende, die sich mit uns in den Gremien der UWK für ein besseres Studium einsetzen wollen!
Hast Du Interesse oder Fragen? Dann schreibe uns eine kurze formlose E-Mail an: buero [at] oeh-uwk.at (buero[at]oeh-uwk[dot]at)
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) der Universität für Weiterbildung Krems ist nach seinem gesetzlichen Auftrag damit befasst, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen begleitet Personalaufnahmeverfahren unterstützt bei Verdacht auf Diskriminierungen, berät in Mobbingfällen und kooperiert u.a. mit der Stabsstelle für Gleichstellung, Gender und Diversität.
Als studentisches Hauptmitglied im AKG erhältst du von der ÖH-UWK pro Monat 75€ Funktionsgebühr.
Wir suchen Verstärkung bei der Besetzung unserer Referate!
Als Referent:in oder Sachbearbeiter:in organisierest du im Rahmen des Aufgabenbengebiets Deines Referats Seminare oder Veranstaltungen und führst Beratungen für Studierende durch.
Aktuell suchen wir für folgende Positionen noch Bewerber:innen:
- Referat für Sozialpolitik (Referent:in und Sachbearbeiter:innen)
- Referat für Bildungspolitik (Sachbearbeiter:in)
- Referat für Öffentlichkeitsarbeit (Sachbearbeiter:in)
- Referat für Organisation und Veranstaltungen (Referent:in)
Als Referent:in hast Du Anspruch auf eine Funktionsgebühr iHv 250€ pro Monat. Als Sachbearbeiter:in erhältst du 100€ pro Monat.
Als Mitglied in einer Habilitations- bzw. Berufungskommissionen stellst Du sicher, dass nur solche Personen Lehrende an der UWK werden, die auch wirklich ausgezeichnet Lehren können.
Als Mitglied einer Habilitationskommission (gem. § 25 Abs. 8 Z 1 iVm § 103 UG 2002) ist es Deine Aufgabe zu überprüfen, ob der:die Antragsteller:in im Gebiet der wissenschaftlichen Forschung und Lehre so hervorragende Leistungen erbracht hat, dass dem:der Antragsteller:in die Lehrbefugnis (venia docendi) verliehen werden kann. Aus Sicht der Studierenden soll hier insb. ein Fokus darauf gelegt werden, dass die Antragsteller:innen in ihren Fächern auch wirklich ausgezeichnet Lehren können. Als Mitglied einer Habilitationskommission musst Du mind. 90 ECTS nachweisen können.
Als Mitglied einer Berufungskommission (§25 Abs. 8 Z 2 iVm § 98 UG 2002) wirkst Du an einem Bewerbungsverfahren auf eine Stelle als Professor:in mit. Aufgabe der Kommission ist ua. die Erstellung der Ausschreibung, Bewertung der eingegangenen Bewerbungen, Durchführung von Hearings und schließlich die Erstellung einer Liste mit den drei am Besten geeigneten Kandidat:innen.
Studentische Mitglieder einer Habilitations- oder Berufungskommission erhalten von der ÖH-UWK 150€ Funktionsgebühr (aufgeteilt auf zwei Monate).