Sozialfonds der ÖH
Unterstützung in finanziellen Notlagen
Für alle Studierenden, die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Unterstützung aus dem Sozialfonds zu beantragen.
Die Mittel für diesen Sozialfonds werden zu je einem Drittel von der ÖH-Bundesvertretung, dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (bmwf) und der ÖH-UWK zu Verfügung gestellt.
Voraussetzungen:
- Du bist ÖH-Mitglied (Du hast durch die Zahlung des Lehrgangsbeitrages oder Fortsetzungsgebühr den ÖH-Beitrag eingezahlt.)
- Du bist im Sinne der Sozialfondsrichtlinien sozial bedürftig.
- Dein Wohnsitz befindet sich nicht bei Deinen Eltern.
- Du beziehst keine Studienbeihilfe.
- Dein Studienerfolg ist adäquat und erfüllt die Sozialfondsrichtlinien.
Antragstellung:
- Ausfüllen des Antragsformulars
- Beilage der notwendigen Unterlagen
- Einbringen des Antrages: per E-Mail, Post oder persönlich bei der ÖH-Bundesvertretung oder im ÖH-Büro.
Wir leiten Deinen Antrag gerne an die Bundesvertretung weiter!
Wichtig!
- Es müssen alle erforderlichen Unterlagen beigelegt sein, sonst wird der Antrag automatisch abgelehnt!
- Beachte unbedingt die Richtlinien über die Angaben zur Höhe der Ausgaben und Einnahmen!
Antragsformular und Richtlinien:
Alle Informationen, die Richtlinien sowie das Antragsformular findest Du auf der Website der ÖH-Bundesvertretung.
Kontakt Sozialfonds:
Sozialreferat der ÖH-Bundesvertretung
Taubstummengasse 7-9/4. Stock
1040 Wien
E-Mail: sozialfonds@oeh.ac.at